Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen |
Telefon: | 02144063600 |
Fax: | 02144063602 |
E-Mail: | postmaster@stadt◦leverkusen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122127800 |
E-Mail: | strassen-radwegebau@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Gasstr. 22, 42657 Solingen |
Telefon: | 02122903707 |
Fax: | 02122903714 |
E-Mail: | post@solingen.de |
Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132275 |
Fax: | 0220213102596 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Höherweg 101, 40200 Düsseldorf |
Telefon: | 02118991 |
Fax: | 02118929107 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104991652 |
E-Mail: | amt-36@kreis-mettmann.de |
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Leverkusen im Rheinland liegt nordöstlich von Köln und liegt am Niederrhein sowie am Unterlauf der Wupper. Der Stadtteil Hitdorf wurde schon 1151 erstmals urkundlich erwähnt. Überregional bekannt ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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