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Bürgerämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Spring 4, 59469 Ense
Telefon:029389800
Fax:029384000
E-Mail:buergerbuero@​gemeinde-ense.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo+Do 14-17:30 Uhr
1. Fr im Monat 7-12:30 Uhr
Anschrift:Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Telefon:029228000
Fax:029228003298
E-Mail:post@werl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00-14.00 Uhr, Do 8.00 -18.00 Uhr, Fr 8.00 -12.00 Uhr, jeden 1. Sa im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025811234
Fax:023025813398
E-Mail:buergerberatung@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211581
E-Mail:buergerbuero@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
Telefon:0235584239
Fax:0235584299
E-Mail:post@schalksmuehle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld
Telefon:0233880954
Fax:0233880967
E-Mail:info@breckerfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 14-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Kamener Str. 177, 59077 Hamm
Telefon:02381177777
Fax:02381172971
E-Mail:info@stadt.hamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7.30-16.00 Uhr, Di 9.00-16.00 Uhr, Mi 7.00-18.00 Uhr, Fr 7.30-13.00 Uhr
Anschrift:Limbecker Str. 31, 44388 Dortmund
Telefon:023150133312
Fax:02315010941
E-Mail:bvst-luetgendortmund@stadtdo.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Telefon:02351171666
Fax:02351171717
E-Mail:buergeramt@luedenscheid.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44892 Bochum
Telefon:0115
Fax:02349109484
E-Mail:buergerbuero-langendreer@bochum.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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