Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstraße 14, 48734 Reken |
Telefon: | 02864944202 |
Fax: | 02864944299 |
E-Mail: | info@reken.de |
Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861826700 |
Fax: | 0286163320 |
E-Mail: | info@kreis-borken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 46359 Heiden |
Telefon: | 02867977412 |
Fax: | 02867977244 |
E-Mail: | c.storck@heiden.de |
Anschrift: | Coesfelder Straße 14, 46342 Velen |
Telefon: | 028639260 |
Fax: | 02863926299 |
E-Mail: | info@velen.de |
Anschrift: | Commende 6, 46325 Borken |
Telefon: | 02861939317 |
Fax: | 02861939253 |
E-Mail: | stadtpost@borken.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 48712 Gescher |
Telefon: | 0254260363 |
Fax: | 02542606363 |
E-Mail: | behnke@gescher.de |
Anschrift: | Rochfordstraße 1, 45721 Haltern am See |
Telefon: | 02364933301 |
Fax: | 02364933302 |
E-Mail: | bauamt@haltern.de |
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Der staatlich anerkannte Erholungsort zwischen den „Bergen“ ist inmitten des Naturparks Hohe Mark gelegen. Bereits anno 889 fand die Gemeinde ihre urkundliche Ersterwähnung. Die nahe gelegene Eremitage...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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