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Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon:02191163823
Fax:02191163232
E-Mail:auslaenderamt@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvergabe
Anschrift:Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Telefon:02051260
Fax:02051262599
E-Mail:stadt@velbert.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon:0291941343
E-Mail:auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Steinstr. 27, 59872 Meschede
Telefon:0291940
Fax:0291941140
E-Mail:post@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Telefon:02261880
Fax:02261881033
E-Mail:mail@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Cathostraße 5, 45356 Essen
Telefon:0201880
Fax:02018833303
E-Mail:Einbuergerung@abh.essen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Westfälische Str. 75, 57462 Olpe
Telefon:02761810
Fax:0276181343
E-Mail:info@kreis-olpe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Danziger Str. 2, 57462 Olpe
Telefon:02761810
Fax:0276181343
E-Mail:info@kreis-olpe.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-13 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann
Telefon:02104990
Fax:02104994444
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Kirchhellener Straße 21, 46236 Bottrop
Telefon:020417030
Fax:02041703280
E-Mail:auslaenderbehoerde@bottrop.de
Sprechzeiten:donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
21 - 30 von 83
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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