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Anschrift: | Am Königsberg 3, 29525 Uelzen |
Telefon: | 05818030 |
Fax: | 0581803404 |
E-Mail: | Poststelle@fa-ue-luw.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Alten Eisenwerk 4 a, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313050 |
Fax: | 04131305915 |
E-Mail: | Poststelle@fa-lg.niedersachsen.de |
Anschrift: | Rühberg 16-20, 29614 Soltau |
Telefon: | 051918070 |
Fax: | 05191807100 |
E-Mail: | poststelle@fa-sol.niedersachsen.de |
Anschrift: | Von-Somnitz-Ring 6, 21423 Winsen |
Telefon: | 041716560 |
Fax: | 04171656115 |
E-Mail: | poststelle@fa-wl.niedersachsen.de |
Anschrift: | Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5, 21244 Buchholz in der Nordheide |
Telefon: | 041812030 |
Fax: | 04181203444 |
E-Mail: | poststelle@fa-buc.niedersachsen.de |
Anschrift: | Harburger Ring 40, 21073 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
Fax: | 040427957047 |
E-Mail: | FAHamburgHarburg@finanzamt.hamburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Wriedel an der Schwienau befindet sich in einer sehr hügeligen Landschaft, welche sich sehr für Wanderausflüge anbietet. Vermutlich reicht die Historie von Wriedel bis in das frühe 12. Jahrhundert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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