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Anschrift: | Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 0800100048010 |
E-Mail: | beratung.in.hameln@drv-bsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Allee 13, 30175 Hannover |
Telefon: | 05118291500 |
Fax: | 05118291509 |
E-Mail: | beratung.in.hannover@drv-bsh.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 0800100048010 |
E-Mail: | beratung.in.hameln@drv-bsh.de |
Anschrift: | Weserglacis 2, 32423 Minden |
Telefon: | 0571890 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Rathaus 4, 32479 Hille |
Telefon: | 05714044265 |
Anschrift: | Kläperhagen 7, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 05121289880 |
Fax: | 05118292851 |
E-Mail: | beratung.in.hildesheim@drv-bsh.de |
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Die Gemeinde Haste liegt im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Die landschaftlich reizvolle Umgebung kann über einige Wanderwege erkundet werden. Die Karlsteine gelten als eines der bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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