Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832199 |
E-Mail: | info@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bohlenstraße 10, 27432 Oerel |
Telefon: | 0476593930 |
Fax: | 04765939339 |
E-Mail: | samtgemeinde@geestequelle.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde |
Telefon: | 04761987117 |
Fax: | 04761987169 |
E-Mail: | info@bremervoerde.de |
Anschrift: | Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt |
Telefon: | 047738990 |
Fax: | 04773899199 |
E-Mail: | rathaus@boerde-lamstedt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor |
Telefon: | 04771602130 |
Fax: | 04771602230 |
E-Mail: | stadt@hemmoor.de |
Anschrift: | Mittelweg 2, 21709 Himmelpforten |
Telefon: | 041442099117 |
Fax: | 041442099298 |
E-Mail: | hellwege@oldendorf-himmelpforten.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die kreisangehörige Gemeinde Alfstedt liegt im nördlichen Landkreis Rotenburg im Bundesland Niedersachsen. Der Ort wurde 1272 als Alvetes Hô erstmals erwähnt. Ein Besuch der beschaulichen Gemeinde lohnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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