Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kreishaus a. Schloßplatz, 31582 Nienburg |
Telefon: | 05021967319 |
Fax: | 05021967333 |
E-Mail: | bauen@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115330 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | imke-stoever@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 31582 Nienburg |
Telefon: | 0502187339 |
Fax: | 050218758339 |
E-Mail: | stadtverwaltung@nienburg.de |
Anschrift: | Stiftstraße 8, 31515 Wunstorf |
Telefon: | 05031101315 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg/Wümme |
Telefon: | 042619832719 |
Fax: | 04261983882719 |
E-Mail: | Joerg.Berger@lk-row.de |
Anschrift: | Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark |
Telefon: | 051305810 |
E-Mail: | bauantrag@wedemark.de |
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Die Gemeinde Hämelhausen liegt im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen. Ideal für Naturausflüge ist der Ort geeignet, da er genau zwischen dem Naturpark Wildeshauser Geest und dem Naturpark...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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