Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bavenstedter Straße 50, 31135 Hildesheim |
Telefon: | 051213095055 |
E-Mail: | Zulassungsstelle@LandkreisHildesheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover |
Telefon: | 05116160 |
Fax: | 051161634065 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@region-hannover.de |
Anschrift: | Fluthamelstr. 15, 31789 Hameln |
Telefon: | 051519032122 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Burgstr. 1, 31226 Peine |
Telefon: | 051714013211 |
Fax: | 051714017758 |
E-Mail: | mail@landkreis-peine.de |
Anschrift: | Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter |
Telefon: | 053418394402 |
Fax: | 053418394966 |
E-Mail: | tiefbau-verkehr@stadt.salzgitter.de |
Anschrift: | Rehwiese 35, 37603 Holzminden |
Telefon: | 05531707720 |
E-Mail: | kraftverkehr@landkreis-holzminden.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Nordstemmen liegt in der Metropolregion Hannover und wird von der Leine durchflossen. Seine Nähe zur Norddeutschen Tiefebene macht Nordstemmen zu einem beliebten Ausflugsziel für Erholungssuchende...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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