Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Reitbahn 6, 21218 Seevetal |
Telefon: | 04171693800 |
Fax: | 041716938032 |
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Anschrift: | Innungsstraße 6, 21244 Buchholz in der Nordheide |
Telefon: | 04171693800 |
Fax: | 0417169399831 |
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399100 |
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen |
Telefon: | 04132920911 |
Fax: | 04132920929 |
E-Mail: | kfz@samtgemeinde-amelinghausen.de |
Anschrift: | Großmoordamm 61, 21079 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
Fax: | 040428712538 |
E-Mail: | bezirksamt@harburg.hamburg.de |
Anschrift: | Am Springintgut 3, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Anschrift: | Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@bergedorf.hamburg.de |
Anschrift: | Ostmoorweg 3, 21614 Buxtehude |
Telefon: | 0416171520 |
E-Mail: | zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde gehört zum niedersächsischen Landkreis Harburg. Diverse Wander- und Fahrradwege laden die Besucher zu erholsamen Touren in die Umgebung von Hanstedt ein. Die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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