Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schützenstraße 24, 21255 Tostedt |
Telefon: | 041822980 |
Fax: | 04182298108 |
E-Mail: | info@tostedt.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399100 |
E-Mail: | bauen@lkharburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 21244 Buchholz in der Nordheide |
Telefon: | 041812140 |
Fax: | 0418131683 |
E-Mail: | stadtverwaltung@buchholz.de |
Anschrift: | Niedersachsenplatz 5, 21266 Jesteburg |
Telefon: | 0418397470 |
Fax: | 04183974739 |
E-Mail: | rathaus-jesteburg@lkharburg.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 21271 Hanstedt |
Telefon: | 041848030 |
Fax: | 0418480349 |
E-Mail: | samtgemeinde@hanstedt.de |
Anschrift: | Bremer Straße 42, 21224 Rosengarten |
Telefon: | 04108433343 |
Fax: | 04108433339 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-rosengarten.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt |
Telefon: | 041659530 |
Fax: | 041659566 |
E-Mail: | samtgemeinde@hollenstedt.de |
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Die Gemeinde Handeloh liegt im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Zahlreiche Wanderwege führen zu den in der Nähe liegenden Harburger Bergen und dem Naturschutzpark Lüneburger Heide.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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