Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 31785 Hameln |
Telefon: | 051512021417 |
Fax: | 051512021846 |
E-Mail: | rathaus@hameln.de |
Anschrift: | Süntelstraße 9, 31785 Hameln |
Telefon: | 051519034501 |
Fax: | 051519034502 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Straße 15, 31860 Emmerthal |
Telefon: | 0515569121 |
Fax: | 0515569119 |
E-Mail: | j.hoppe@emmerthal.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 31855 Aerzen |
Telefon: | 0515498828 |
Fax: | 051542016 |
E-Mail: | rathaus@aerzen.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 31840 Hessisch Oldendorf |
Telefon: | 051527820 |
Fax: | 05152782210 |
Anschrift: | Obertorstr. 1-3, 31848 Bad Münder am Deister |
Telefon: | 050429430 |
Fax: | 05042943150 |
E-Mail: | stadt@bad-muender.de |
Anschrift: | Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge |
Telefon: | 05156781945 |
Fax: | 05156781940 |
E-Mail: | flecken@coppenbruegge.de |
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Hameln an der Weser im Landkreis Hameln-Pyrmont ist sehr bekannt durch die Sage vom "Rattenfänger von Hameln" von 1284. Gegliedert ist Hameln in die Stadtteile Afferde, Hastenbeck, Halvestorf, Haverbeck...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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