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Der Gewerbeeintrag Friedrich O. Winkelmann Rechtsanwalt u. Notar in Wittingen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Rechtsanwalt.
Friedrich O. Winkelmann Rechtsanwalt u. Notar
Herzlich willkommen bei Friedrich O. Winkelmann Rechtsanwalt und Notar!
Seit 1982 bin ich als Anwalt in Ihrer Nähe, in eigener Kanzlei, gegründet 1914, tätig auf den Rechtsgebieten rund um die Familie von der Wiege bis zur Bahre. Fälle aus dem Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht sind neben dem Erbrecht dem Verkehrsrecht sowie Inkasso und Schadensregulierung aller Art die täglich anfallenden Aufgaben in meiner anwaltlichen Praxis.
Als Anwalt und Notar in Ihrer Nähe vertrete und berate ich Sie gern in der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Ihr Friedrich O. Winkelmann Rechtsanwalt und Notar
Wittingen im Landkreis Gifhorn liegt zwischen der Lüneburger Heide und der Altmark. Schon 781 wurde Wittingen urkundlich erwähnt. Als besonders sehenswertes Bauwerk ist die Dreikönigskapelle im Ortsteil...
Weitere Einträge zu Notar in Wittingen im Branchenbuch
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.