Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Werder 15, 29221 Celle |
Telefon: | 051419150 |
Fax: | 05141915666 |
E-Mail: | poststelle@fa-ce.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Vor dem Hannoverschen Tor 30, 31303 Burgdorf |
Telefon: | 051368060 |
Fax: | 05136806144 |
E-Mail: | poststelle@fa-bu.niedersachsen.de |
Anschrift: | Braunschweiger Str. 6-8, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 053718000 |
Fax: | 05371800241 |
E-Mail: | poststelle@fa-gf.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Königsberg 3, 29525 Uelzen |
Telefon: | 05818030 |
Fax: | 0581803404 |
E-Mail: | Poststelle@fa-ue-luw.niedersachsen.de |
Anschrift: | Rühberg 16-20, 29614 Soltau |
Telefon: | 051918070 |
Fax: | 05191807100 |
E-Mail: | poststelle@fa-sol.niedersachsen.de |
Anschrift: | Duttenstedter Straße 106, 31224 Peine |
Telefon: | 051714070 |
Fax: | 05171407199 |
E-Mail: | poststelle@fa-pe.niedersachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im Landkreis Celle in Niedersachsen liegt die Gemeinde Habighorst. Der Ort befindet sich nordöstlich von Celle, am Naturpark Südheide – dieser eignet sich besonders für ausgedehnte Wandertouren.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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