Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund |
Telefon: | 038313571000 |
Fax: | 03831357444100 |
E-Mail: | poststelle@lk-vr.de |
Anschrift: | Badenstraße 17, 18439 Stralsund |
Telefon: | 03831252825 |
Fax: | 0383125252623 |
E-Mail: | GMoeller@stralsund.de |
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | poststelle@kulturerbe-mv.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 15, 17451 Greifswald |
Telefon: | 0383485364211 |
Fax: | 0383485364213 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Strandstraße 97, 18055 Rostock |
Telefon: | 03813814520 |
Fax: | 03813814525 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Wie der Name schon sagt, setzt sich der Kreis Vorpommern-Rügen aus den Regionen Vorpommern und Rügen zusammen. Seit der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern bilden die bisherigen Landkreise Rügen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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