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Anschrift: | Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03831259270389 |
E-Mail: | familienkasse-nord@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03818042601700 |
E-Mail: | familienkasse-nord@arbeitsagentur.de |
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Diese Gemeinde wurde erstmals Ende des 14. Jh. erwähnt und liegt in Nordvorpommern am Übergang vom Fischland zum Darß. Bekannt ist Ahrenshoop durch die Ende des 19. Jh. gegründete Künstlerkolonie...
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Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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