Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130406312 |
Fax: | 03841304086312 |
E-Mail: | U.Hamann@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar |
Telefon: | 038412516030 |
Fax: | 038412516032 |
E-Mail: | bauamt@wismar.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 04541888474 |
Fax: | 04541888159 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Königstraße 21, 23552 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
Fax: | 04511224890 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03525452983 |
Fax: | 03525452519 |
E-Mail: | srogin@schwerin.de |
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | poststelle@kulturerbe-mv.de |
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Bernstorf liegt ca. 7 km südwestlich von Grevesmühlen im Landkreis Nordwestmecklenburg. Ein Besuch des Neorenaissance-Schlosses von 1881 lohnt sich besonders. Der idyllische Ort ist sehr von der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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