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Mecklenburgische Seenplatte
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KFZ-Zulassungsstellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(61)
KFZ-Zulassungsstelle (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
41.55 km von Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift:Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg
Telefon:0395570873700
Fax:03955708765999
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Mecklenburgische Seenplatte

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Haus III, Bahnhofstr. 12/13, 18507 Grimmen
Telefon:0115
Fax:03831357444575
E-Mail:FD45@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Zulassungsbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
30.6 km von Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift:Markt 15, 17489 Greifswald
Telefon:0383485364125
Fax:0383485364103
E-Mail:verkehrsabteilung@greifswald.de
Öffnungs­zeiten:Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
(44)
Zulassungsbehörde des Landkreises
41.71 km von Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift:Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald
Telefon:0383487600
Fax:03834876093601
E-Mail:posteingang@kreis-vg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(33)
Kfz-Zulassung der Hansestadt Stralsund
45.71 km von Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift:Schillstraße 5-7, 18439 Stralsund
Telefon:03831253781
E-Mail:zulassungsbehoerde@stralsund.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 8.00 - 12.00 u 13.00 - 18.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u 13.00 - 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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