Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haselstraße 4, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384369330 |
Fax: | 03843693332 |
E-Mail: | info@amt-guestrow-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rostocker Chaussee 1, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384323000 |
Fax: | 03843769530 |
E-Mail: | info@guestrow.de |
Anschrift: | Am Markt 7, 18299 Laage |
Telefon: | 0384593350 |
Fax: | 03845933550 |
E-Mail: | info@stadt-laage.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 18246 Bützow |
Telefon: | 03846150175 |
Fax: | 03846150100 |
E-Mail: | verwaltung@buetzow.de |
Anschrift: | Pferdemarkt 2, 18258 Schwaan |
Telefon: | 03844841147 |
Fax: | 03844841155 |
E-Mail: | stadt-schwaan@mvnet.de |
Anschrift: | Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf |
Telefon: | 0382086280 |
Fax: | 03820862860 |
E-Mail: | info@dummerstorf.de |
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Zwischen Güstrow und Laage ist Sarmstorf gelegen. 1339 fand Sarmstorf erstmals urkundliche Erwähnung und ist heute vor allem durch seine barocke Kapelle ein Anziehungspunkt für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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