Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 2, 18292 Krakow am See |
Telefon: | 03845730434 |
Fax: | 03845730460 |
E-Mail: | wohngeld@krakow-am-see.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rostocker Chaussee 1, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384323000 |
Fax: | 03843769530 |
E-Mail: | info@guestrow.de |
Anschrift: | Haselstraße 4, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384369330 |
Fax: | 03843693332 |
E-Mail: | info@amt-guestrow-land.de |
Anschrift: | Am Friedhof 2, 17166 Teterow |
Telefon: | 039961278015 |
Fax: | 03996127865 |
E-Mail: | info@teterow.de |
Anschrift: | Lange Straße 67, 19399 Goldberg |
Telefon: | 0387368200 |
Fax: | 03873682036 |
E-Mail: | info@amt-goldberg-mildenitz.de |
Anschrift: | Alter Markt 1, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993288173 |
Fax: | 03993288199 |
E-Mail: | sabine.scheel@inselstadt-malchow.de |
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Kuchelmiß liegt zwischen den Städten Güstrow und Krakow am See. Als Ort am Durchbruchstal der Nebel ist Kuchelmiß sehr sehenswert. Auch für die alte Mühle aus dem Jahr 1558 und die 1240 urkundliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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