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Anschrift: | Herrnstr. 61, 63065 Offenbach am Main |
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E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Adickesallee 67-69, 60322 Frankfurt am Main |
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E-Mail: | info.amt64@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
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Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
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Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
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Was verbirgt sich hinter einem rot-weiß-gestreiften Löwen mit ausgestreckter Zunge? Richtig, das Wappentier des Bundeslandes Hessen. Im westlichen Zentrum Deutschlands gelegen, wird das Land gemeinhin nur...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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