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Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden (Verfassungsgericht)

Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

(keine Bewertungen)
Telefon:0611322738
Fax:0611322617
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Verfassungsgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Verfassungsgericht Wiesbaden: Informationen zu Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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FAQ und Ratgeber Verfassungsgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Verfassungsgericht

Entsprechend dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind Verfassungsgerichte zumeist für die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden zuständig.

Bezeichnungen der Verfassungsgerichte

Lediglich in Brandenburg und Hamburg werden diese Gerichte als Verfassungsgerichte bezeichnet. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Landesverfassungsgerichte. Die Landesverfassungsgerichte in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Hessen heißen Staatsgerichtshöfe. In den übrigen Bundesländern spricht man vom Verfassungsgerichtshof.

Verfassungsbeschwerde

In Deutschland stellt die Verfassungsbeschwerde einen außerordentlichen Rechtsbehelf dar. Mithilfe der Verfassungsbeschwerde können Personen eine Verletzung ihrer Grundrechte bzw. der grundrechtsgleichen Rechte geltend machen.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) trat erstmals 1951 in Kraft. Es beinhaltet u. a. Angaben zur Zuständigkeit, zu allgemeinen Verfahrensvorschriften, Sonderregelungen für die Tätigkeiten des Bundesverfassungsgerichts sowie Schlussvorschriften.

Instanzen der Verfassungsgerichtsbarkeit

In Deutschland besteht innerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit kein „üblicher“ Instanzenaufbau, wie man ihn z. B. aus der Sozialgerichtsbarkeit kennt. Insofern besteht auch kein typischer Aufbau von Revisions- oder Berufungsinstanzen.