Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Buchenweg 1, 35114 Haina (Kloster) |
Telefon: | 064561911 |
Anschrift: | Armsfelder Weg 1, 35114 Haina (Kloster) |
Telefon: | 064558022 |
Anschrift: | Hundsdorferstr. 23, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 056216131 |
Anschrift: | Hofstr. 7, 35285 Gemünden (Wohra) |
Telefon: | 064537001 |
Anschrift: | Ederstr. 2, 35110 Frankenau |
Telefon: | 064558031 |
Anschrift: | Dietrichskehle 6, 35285 Gemünden (Wohra) |
Telefon: | 064536352 |
Anschrift: | Kellerwaldstr. 11, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 056261711 |
Anschrift: | Hinter der Burg 7, 35119 Rosenthal |
Telefon: | 06458911877 |
Anschrift: | Thorenwiesenweg 6, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 06696961938 |
Anschrift: | Zum Hahnberg 28, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 056215594 |
Haina am Südwesthang des Kellerwalds liegt im Landkreis Waldeck-Frankenwald. Das ehemalige Kloster gilt als bedeutsamstes gotisches Kloster Hessens. Besichtigt werden sollten vor allem das Tischbeinhaus und...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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