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Sozialämter in Hessen - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Amthof 2, 36323 Grebenau
Telefon:0664697015
Fax:0664697016
E-Mail:mueller@grebenau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstr. 14, 35469 Allendorf (Lumda)
Telefon:0640791120
Fax:06407911240
E-Mail:info@allendorf-lda.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen
Telefon:0640895900
Fax:064089590195
E-Mail:info@gemeinde-reiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Anschrift:Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf
Telefon:0664893030
Fax:06648930322
E-Mail:rathaus@badsalzschlirf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen
Telefon:0669196300
Fax:06691963018
E-Mail:info@willingshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr, Do 13:30-17:30 Uhr, Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 35274 Kirchhain
Telefon:06422808101
Fax:06422808107
E-Mail:magistrat@kirchhain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
Anschrift:Schlossberg 7, 63688 Gedern
Telefon:06045600837
Fax:06045600842
E-Mail:info@gedern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr Do 14-18 Uhr
Anschrift:Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck
Telefon:064089110
Fax:06408911119
E-Mail:info@buseck.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 14-16 Uhr
Do 14-18 Uhr
Anschrift:Kaiserstraße 7, 35410 Hungen
Telefon:06402850
Fax:064028554
E-Mail:info@hungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12:30 Uhr Di 8-16:30 Uhr Mi 7-12:30 Uhr Do 14-18 Uhr
Anschrift:Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen
Telefon:066948080
Fax:0669480840
E-Mail:stadtverwaltung@neukirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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