Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652564 |
E-Mail: | bauaufsicht@offenbach.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | poststelle.archaeologie.mr@lfd-hessen.de |
Anschrift: | Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden |
Telefon: | 061169060 |
Fax: | 06116906131 |
E-Mail: | denkmalamt.hessen@denkmalpflege-hessen.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | archaeologie.marburg@denkmalpflege-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921230582 |
Fax: | 06921240539 |
E-Mail: | denkmalamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804344 |
Fax: | 06074818049320 |
E-Mail: | bauaufsicht@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau |
Telefon: | 061812958061 |
E-Mail: | untere.denkmalschutzbehoerde@hanau.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe |
Telefon: | 061729996309 |
E-Mail: | denkmalschutz@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16-18, 61343 Bad Homburg v.d.Höhe |
Telefon: | 061721006311 |
E-Mail: | bauaufsicht@bad-homburg.de |
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Offenbach am Main ist die fünftgrößte Stadt im Rhein-Main-Gebiet und ist als Zentrum der Lederwarenindustrie bekannt. Am Mainbogen gelegen, ist Offenbach gegliedert in die Stadtteile Bieber, Bürgel...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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