Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922010 |
Fax: | 061922011892 |
E-Mail: | bauen-umwelt@mtk.org |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921239100 |
Fax: | 06921239140 |
E-Mail: | umwelttelefon@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989460 |
Fax: | 06152989133 |
E-Mail: | info@kreisgg.de |
Anschrift: | Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden |
Telefon: | 0611313701 |
Fax: | 0611313957 |
E-Mail: | umweltamt@wiesbaden.de |
Anschrift: | Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz |
Telefon: | 06131122850 |
Fax: | 06131123357 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.mainz.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061729990 |
Fax: | 061729999800 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
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Hattersheim am Main liegt im Main-Taunus-Kreis und ist gegliedert in Hattersheim, Eddersheim und Okriftel. Die Stadt entstand 1972 aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Okriftel und Eddersheim. Sehenswert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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