Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern |
Telefon: | 06661850 |
Fax: | 0666185249 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schluechtern.de |
Anschrift: | Im Niederfeld, 63589 Linsengericht |
Telefon: | 060518514309 |
Fax: | 060518511851 |
E-Mail: | gewerbeamt@mkk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße |
Telefon: | 066639730 |
Fax: | 0666397350 |
E-Mail: | magistrat@steinau.de |
Anschrift: | Am Rathaus 11, 36391 Sinntal |
Telefon: | 0666480113 |
Fax: | 0666480121 |
E-Mail: | gewerbeamt@sinntal.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster |
Telefon: | 0605673337 |
Fax: | 0605673359 |
E-Mail: | info@badsoden-salmuenster.de |
Anschrift: | Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein |
Telefon: | 0605480821 |
Fax: | 0605480850 |
E-Mail: | info@birstein.de |
Anschrift: | Wächtersbacher Straße 48, 63636 Brachttal |
Telefon: | 06053612132 |
Fax: | 06053612120 |
E-Mail: | info@gemeinde-brachttal.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis liegt ca. 30 km südwestlich von Fulda an der Kinzig und wurde schon 993 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Schlüchtern in Ahlersbach, Breitenbach, Elm, Gundhelm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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