Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dörnigheimer Str. 1, 63452 Hanau |
Telefon: | 0618129222634 |
Fax: | 0618129222690 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@mkk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Emmy-Noether-Straße 3, 63755 Alzenau |
Telefon: | 06021394800 |
Fax: | 06021394911 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde-alz@lra-ab.bayern.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031830 |
Fax: | 06031831313 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652302 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe |
Telefon: | 061729990 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921244734 |
Fax: | 06921243757 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de |
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Hammersbach in der südlichen Wetterau liegt im Main-Kinzig-Kreis. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, beispielsweise die Reste der Marköbler Stadtmauer, das frühere Rathaus im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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