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Stadtkassen im Landkreis Limburg-Weilburg - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gemeindekasse Elz
10.57 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Rathausstraße 39, 65604 Elz
Telefon:06431957540
Fax:06431957547
E-Mail:Info@elz-ww.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Gemeindekasse Löhnberg
10.72 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg
Telefon:06471986630
Fax:06471986666
E-Mail:info@loehnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 16-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Elbtal
11.51 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Rathausstraße 1, 65627 Elbtal
Telefon:06436944616
Fax:06436944629
E-Mail:info@elbtal.eu
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Selters (Taunus)
11.52 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus)
Telefon:06483912224
Fax:06483912220
E-Mail:gemeindekasse@selters-taunus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Gemeindekasse Weilmünster
13.49 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster
Telefon:06472916943
Fax:06472916990
E-Mail:abel@weilmuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Dornburg
13.82 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg
Telefon:06436913121
Fax:06436913132
E-Mail:info@dornburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(0)
Gemeindekasse Hünfelden
13.91 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden
Telefon:0643883834
Fax:064383883
E-Mail:gemeinde@huenfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 17:30-18:30 Uhr
(0)
Gemeindekasse Mengerskirchen
14.7 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen
Telefon:06476913619
Fax:06476913625
E-Mail:info@mengerskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-12:30 Uhr sowie Mi 15:30-18 Uhr
(0)
Stadtkasse Bad Camberg
16.34 km von Limburg-Weilburg
Anschrift:Chambray-lès-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg
Telefon:06434202231
Fax:06434202155
E-Mail:magistrat@bad-camberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
11 - 19 von 19
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Limburg-Weilburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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