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Stadtkassen in Groß-Gerau (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Ginsheim-Gustavsburg
14.4 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Dr.-Herrmann-Straße 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon:06134585359
Fax:06134585405
E-Mail:info@gigu.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
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Gemeindekasse Biebesheim am Rhein
15.68 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein
Telefon:0625880643
Fax:0625880649
E-Mail:info@biebesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 13:30-16:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(0)
Stadtkasse Kelsterbach
15.87 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Mörfelder Strasse 33, 65451 Kelsterbach
Telefon:06107773433
Fax:061071382
E-Mail:stadtkasse@kelsterbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Terminvergabe
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Stadtkasse Gernsheim
18.9 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Telefon:062581080
Fax:062583027
E-Mail:stadtverwaltung@gernsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
11 - 14 von 14
Weitere Behörden in der Nähe von Groß-Gerau (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Groß-Gerau
0.39 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau
Telefon:061527162101
Fax:061527162109
E-Mail:kreisstadt@gross-gerau.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(1)
Gemeindekasse Büttelborn
3.09 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Mainzer Straße 13, 64572 Büttelborn
Telefon:06152178831
Fax:06152178892
E-Mail:kasse@buettelborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Nauheim
3.64 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim
Telefon:06152639204
Fax:06152639280
E-Mail:info@nauheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Trebur
5.47 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Herrngasse 3, 65468 Trebur
Telefon:0614720863
Fax:061473969
E-Mail:gemeinde@trebur.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 14-18 Uhr
(0)
Stadtkasse Mörfelden-Walldorf
8.56 km von Groß-Gerau (Landkreis)
Anschrift:Westendstr. 8, 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon:06105938217
Fax:06105938330
E-Mail:info@moerfelden-walldorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Groß-Gerau (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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