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Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989210 |
E-Mail: | gesundheitsamt@kreisgg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922010 |
Fax: | 061922011731 |
E-Mail: | gesundheitsamt@mtk.org |
Anschrift: | Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz |
Telefon: | 06131123019 |
Fax: | 06131122348 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921233970 |
Fax: | 06921230415 |
E-Mail: | info.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden |
Telefon: | 0611312817 |
Fax: | 0611313971 |
E-Mail: | gesundheitsamt@wiesbaden.de |
Anschrift: | Niersteiner Str. 3, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 0615133090 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
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Raunheim im Landkreis Groß-Gerau liegt im Rhein-Main-Gebiet, am Südufer des Mains und ist gegliedert in Westviertel, Ringstraße und Bahnhofstraße. Für Besucher ist Raunheim vor allem durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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