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Anschrift: | Wilhelminenstraße 34, 64285 Darmstadt |
Telefon: | 061511010956 |
Fax: | 0615113063190 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dämmer Tor 1, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 0602135200 |
Fax: | 0921607984222 |
E-Mail: | beratung-aschaffenburg@drv-nordbayern.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 062529899900 |
Fax: | 0625279531190 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
Anschrift: | Zeil 53, 60313 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06999992090 |
Fax: | 06929998190 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
Anschrift: | Hanauer Str. 1, 63755 Alzenau |
Telefon: | 06023502149 |
Anschrift: | Galvanistraße 31, 60486 Frankfurt am Main |
Telefon: | 08003007007 |
Fax: | 0694302888 |
E-Mail: | frankfurt@knappschaft.de |
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Groß-Zimmern liegt ca. 15 km östlich von Darmstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Ort fand im Jahr 1250 seine erste urkundliche Erwähnung. Groß-Zimmern gliedert sich in die Ortsteile Klein-Zimmern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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