Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterwall 6, 20095 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 11, 21218 Seevetal |
Telefon: | 04105552225 |
Fax: | 0410555280 |
E-Mail: | info@seevetal.de |
Anschrift: | Klosterwall 6, 20095 Hamburg |
Telefon: | 040428543448 |
Anschrift: | Jessenstr. 1, 22767 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@altona.hamburg.de |
Anschrift: | Bremer Straße 42, 21224 Rosengarten |
Telefon: | 04108433343 |
Fax: | 04108433339 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-rosengarten.de |
Anschrift: | Unter den Linden 18, 21435 Stelle |
Telefon: | 04174610 |
Fax: | 041746160 |
E-Mail: | post@gemeindestelle.de |
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Der Bezirk Hamburg-Harburg befindet sich im äußersten Südwesten der Freien Hansestadt und weist eine besonders große Vielfalt an Sehenswürdigkeiten auf. Hier finden Kulturinteressierte eine historisch...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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