Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
Fax: | 040428580 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Anschrift: | Großmoordamm 61, 21079 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Anschrift: | Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Anschrift: | Ernst-Abbe-Str. 9, 25337 Elmshorn |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0412145022470 |
E-Mail: | strassenverkehr@kreis-pinneberg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 04171693855 |
Fax: | 04171693181 |
E-Mail: | fuehrerscheinstelle@lkharburg.de |
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Die urkundliche Ersterwähnung dieses Hamburger Stadtteils datiert in das Jahr 1305. Horn grenzt im Süden an den Fluss Bille und befindet sich im Urstromtal der Elbe. Über Hamburgs Grenzen hinaus ist Horn...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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