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Anschrift: | Sievekingdamm 20, 20535 Hamburg |
Telefon: | 040428654110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Möllner Landstraße 44, 22111 Hamburg |
Telefon: | 040428654210 |
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Anschrift: | Am Alten Posthaus 6, 22041 Hamburg |
Telefon: | 040428653710 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Steindamm 82, 20099 Hamburg |
Telefon: | 040428651110 |
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Anschrift: | Oberaltenallee 42, 22081 Hamburg |
Telefon: | 040428653110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Caffamacherreihe 4, 20355 Hamburg |
Telefon: | 040428651410 |
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Anschrift: | Caffamacherreihe 4, 20355 Hamburg |
Telefon: | 040428671280 |
Fax: | 040428671281 |
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Anschrift: | Georg-Wilhelm-Straße 77, 21107 Hamburg |
Telefon: | 040428654410 |
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Anschrift: | Wiesendamm 133, 22303 Hamburg |
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Anschrift: | Roßdamm 10, 20457 Hamburg |
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Als Teil des Hamburger Ortsteils Hamm ist dieser Stadtteil im östlichen Zentrum der Hansestadt sehr bekannt. Vor allem auf wirtschaftlicher Ebene hat sich Hamm-Süd einen Namen gemacht: Unter anderem eine...
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Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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