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Wird eine Betriebskontrolle durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, so wird durch das zuständige Personal – in der Regel Lebensmittelkontrolle oder Amtstierärzte – das betreffende Unternehmen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Ob gesetzliche Vorschriften und hygienische Richtlinien bei der Herstellung, der Verarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln eingehalten werden, kann unter anderem über die Entnahme von entsprechenden Proben festgestellt werden.