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Ja. Die Arbeit als Straßenwärter, der im Rahmen seiner Tätigkeiten bei den Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien für den Straßenbetriebsdienst bzw. für die Instandhaltung der Straßenausstattung zuständig ist, erfordert eine in der Regel dreijährige Ausbildung. Da viele Aufgaben bei laufendem Verkehrsbetrieb durchgeführt werden müssen (z.B. Baustellen, Ausbesserung des Straßenbelages, Erneuerung der Fahrbahnmarkierung), ist der Beruf des Straßenwärters mit einem großen Sicherheitsrisiko verbunden.