| Wie sind die Mahngebühren gestaffelt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Regelmäßig überwacht die zuständige Gemeinde- oder Stadtkasse den Zahlungsverkehr. Dieser setzt sich aus wiederkehrenden Forderungen (z. B. Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr) und sonstigen Forderungen (z. B. Bußgelderhebungen) zusammen. Sollte ein Zahlungsverzug durch den Bürger entstehen, wird normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet. Die entstehenden Säumnisgebühren sind in erster Linie von der Gebührenordnung der Kommunalverwaltung abhängig, sodass sich die Gebührenhöhe regional unterscheiden kann. Darüber hinaus richtet sich die Staffelung von Mahngebühren nach der Höhe der Forderungen sowie der Dauer des Zahlungsverzugs. Man kann sich zur Gebührenstaffelung und zum allgemeinen Mahnverfahren durch die Stadtkasse bei der zuständigen Kassenverwaltung informieren.