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Die Staatsanwaltschaft ist von den Gerichten unabhängig. Das bedeutet auch, dass sie den dortigen Richtern nicht unterstellt und auch nicht übergeordnet ist. Bei der Staatsanwaltschaft handelt es sich allgemein um ein Organ der Exekutive. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland hierarchisch gegliedert, nämlich sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene.