| Welche Behörde ist eigentlich für die Instandhaltung und Unterhaltung von Schulgebäuden zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In vielen Bundesländern Deutschlands fallen Bautätigkeiten an öffentlichen Gebäuden (z.B. Theater, Museen, Schulen etc.) regelmäßig in den Aufgabenbereich des Hochbauamtes. Oftmals wird aber auch die Schulbehörde tätig, wenn es um die Instandhaltung des Schulgebäudes, des Schulhofes bzw. die Gefahrenabwehr und den Arbeitsschutz geht. Im Zweifel kann man mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen und Auskünfte bzgl. des jeweiligen Ansprechpartners erhalten.