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Landesrundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Programm über die Gebührenzahlung sichergestellt wird. In Deutschland gibt es etliche Anstalten mit regionalem Sendegebiet, die - gemeinsam mit der Deutschen Welle – in der ARD zusammengeschlossen sind. Dazu gehören der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, der Mitteldeutsche Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk, Radio Bremen, der Rundfunk Berlin-Brandenburg, der Saarländische Rundfunk, der Südwestrundfunk sowie der Westdeutsche Rundfunk. Darüber hinaus gibt es noch zwei bundesweite Programme vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und vom Deutschlandradio.