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Ein früherer Renteneintritt zieht Abschläge bei den Rentenzahlungen nach sich. Wer gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Altersrente geht – bisher mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, was derzeit schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben wird – erhält normalerweise lebenslang die vollen Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer in Frührente bzw. Vorruhestand geht, für den fällt die Rente entsprechend geringer aus. Dies richtet sich insbesondere danach, wann der vorzeitige Renteneintritt erfolgt ist. Zu rechnen ist etwa mit 0,3 % Rentenminderung pro Monat, einem Abschlag, der sich aus der kürzeren Einzahldauer des Arbeitnehmers sowie der längeren Bezugsdauer der Rentenzahlung errechnet.