| Welche Behörde ist für die Herausgabe des Bundesgesetzblatts verantwortlich?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Bundesgesetzblatt gilt als öffentliches Verkündigungsblatt der Bundesrepublik Deutschland und wird bereits seit der Verkündigung des Grundgesetzes herausgegeben. Somit erscheint es bereits seit 1949. Das Bundesgesetzblatt umfasst normalerweise Inhalte zu Bundesgesetzen, völkerrechtlichen Verträgen bzw. Übereinkünften sowie eine Bundesrechtsammlung. Herausgeber ist aber nicht das Bundespresseamt, wie man eventuell annehmen könnte. Stattdessen ist das Bundesministerium der Justiz mit Sitz in Bonn für die Publikation des Bundesgesetzblattes verantwortlich.