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Das Amtsblatt ist als Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen konzipiert. Es richtet sich allgemein an die Bürger einer Gemeinde oder einer Stadt. Den Inhalt des Amtsblatts bestimmen in der Regel Satzungsänderungen, Stellenausschreibungen oder kommunale Aufträge. Eine Sonderform des Amtsblatts stellt das Gesetzblatt dar. Dieses hat das Ziel, den Wortlaut von erlassenen Gesetzen wiederzugeben. Gesetzblätter erscheinen in Deutschland normalweise auf Bundesebene (Bundesgesetzblatt) oder auch auf Landesebene (Gesetz- und Verordnungsblatt). In den kommunalen Amtsblättern von Gemeinden und Städten sind allerdings häufig Hinweise auf die aktuellen Landesgesetze bzw. Bundesgesetze bei etwaigen Änderungen zu finden.