| Was ist der Unterschied zwischen EPO und EPÜ?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Beide Abkürzungen befassen sich allgemein mit dem Patentrecht, haben aber natürlich unterschiedliche Bedeutungen. EPO bedeutet sowohl Europäische Patentorganisation als auch deren Exekutivorgan Europäisches Patentamt (European Patent Office). Hierbei handelt es sich um eine zwischenstaatliche Institution, die 1977 gegründet wurde und sich mit dem europäischen Patentrecht befasst. Die Basis für die Gründung und die Arbeit des EPO bildet wiederum das EPÜ, was so viel wie Europäisches Patentübereinkommen bedeutet. Dieses wurde 1973 unterzeichnet und regelt die Erteilung europäischer Patente.