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Ein Kleingarten ist ein abgemessenes Stück Land innerhalb einer Kleingartenanlage, die aus mehreren Einzelgärten besteht. Dabei ist die Fläche normalerweise auf 400 qm begrenzt. Auf dem Grundstück darf sich ein Gartenhaus in einfacher Ausführung einschließlich einer überdachten Terrasse von insgesamt höchstens 24 qm Grundfläche befinden. Der Garten soll sowohl der Erholung als auch der kleingärtnerischen Nutzung dienen. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte daher mit Obstgehölzen oder Gemüse bepflanzt werden. Die restliche Fläche kann mit Zierpflanzen oder Rasen bebaut sein. Das Leben in den Kleingärten wird normalerweise mehr oder weniger streng durch das Bundeskleingartengesetz und durch jeweilige Gartenordnungen der einzelnen Vereine bestimmt. Wer einen Garten pachten will, kann sich u. a. beim ortsansässigen Bezirksverband der Kleingärtner bewerben.