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Als gemeinnützig wird das Verhalten von Personen oder Körperschaften bezeichnet, wenn es dem Gemeinwohl dient. Daher sind karitative Vereine normalerweise als gemeinnützig eingestuft und werden damit ganz oder teilweise von Steuern befreit. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert sondern dienen gemeinnützigen, mildtätigen und oftmals auch kirchlichen Zwecken. Durch diese Vereine findet eine Förderung der Allgemeinheit nicht nur in Bildung und Erziehung sondern auch in der Entwicklungshilfe sowie Jugend- und Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens statt. Die Träger der karitativ tätigen Vereine gehören der kirchlichen und der feien Wohlfahrtspflege an. Auch Stiftungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig eingestuft und genießen ebenfalls Steuervorteile.