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Die Kommunalabgaben stellen im Allgemeinen öffentliche Abgaben dar, die von einer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden. Es handelt sich dabei um kommunale Steuern, Beiträge und Gebühren. Kommunale Gebühren und Beiträge stellen beispielsweise Erschließungsbeiträge oder Abwassergebühren dar. Der Oberbegriff Kommunalsteuern ist hingegen noch weiter gefasst, sodass hier unter anderem die Hundesteuer, Vergnügungsteuer oder Zweitwohnungsteuer als beispielhaft anzuführen sind. Normalerweise wird die kommunale Abgabenerhebung und –verwaltung von der örtlichen Kämmerei übernommen, wobei die Kommunalkasse sich mit dem Zahlungsverkehr der kommunalen Abgaben befasst.