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Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Frauenquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen. Weiterhin sind ca. 3.500 weitere Unternehmen verpflichtet, den Anteil an Frauen sowohl in Aufsichtsräten, Vorständen oder beispielsweise auf der Manager-Ebene nach eigenen Zielsetzungen zu erhöhen. Auch im öffentlichen Dienst ist in allen Aufsichtsgremien eine Quote von 30 Prozent bei Neubesetzungen von Stellen umzusetzen. Die Grundlage für diese Regelungen ist das Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Letztlich geht es dabei nicht nur um Vergrößerung des Anteils an Frauen in Führungspositionen sondern um Gleichstellung und Chancengleichheit für Frauen und Männer.