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Mit der Einschulung, die bei den meisten Kindern in Deutschland (je nach Bundesland) zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr erfolgt, tritt mit der Schulpflicht eine gesetzliche Regelung in Kraft. Diese besagt, dass die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen Schulbesuch von minderjährigen Kindern Sorge zu tragen haben. Wenn das 9. Schuljahr bzw. 10. Schuljahr abgeschlossen wurde, gilt in den meisten Bundesländern die Schulpflicht als erfüllt.